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ESA fordert USTR auf, Anbernic-Handhelds als piraterieverknüpfte 'Superfälschungen' zu kennzeichnen

Tendela Briefing ·
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ESA fordert USTR auf, Anbernic-Handhelds als piraterieverknüpfte 'Superfälschungen' zu kennzeichnen

Image: Ars Technica · Source

Die Entertainment Software Association will, dass die Anbernic-Emulations-Handhelds auf die Notorious Markets-Liste der USTR gesetzt werden, da diese Geräte von Dritten zusammen mit nicht autorisierten Spiel-ROMs verkauft werden.

Der chinesische Hersteller Anbernic steht im Mittelpunkt einer aktuellen Kampagne der Entertainment Software Association (ESA), einer bedeutenden US-amerikanischen Handelsorganisation der Spielebranche, zu der große Publisher wie Nintendo, Microsoft und Sony gehören. Die ESA hat offiziell den US-Handelsbeauftragten (USTR) aufgefordert, Anbernic in die Liste der Notorious Markets aufzunehmen, eine Kennzeichnung, die Einrichtungen ins Visier nimmt, die wesentlich an Urheberrechtsverletzungen oder Markenfälschungen beteiligt sind.

Diese Maßnahme bezieht sich auf die beliebten Handheld-Gaming-Geräte von Anbernic, die hauptsächlich für Retro-Spiel-Emulation und Android-Gaming konzipiert sind. Die ESA behauptet, dass diese Geräte „routinemäßig mit herausnehmbaren Speicherkarten angeboten oder versandt werden, die mit hunderten oder tausenden nicht autorisierten Kopien urheberrechtlich geschützter Videospiele vorinstalliert sind“, insbesondere Titel, die im Besitz der ESA-Mitglieder sind. Untersuchungen zeigen jedoch, dass der Hersteller selbst diese mit ROMs gefüllten SD-Karten beim Direktverkauf über offizielle Kanäle nicht mitliefert.

Die Sorge der ESA richtet sich auf Drittanbieter, die Anbernic-Hardware häufig mit nicht autorisierten ROM-Sammlungen bündeln, wodurch Piraterie effektiv normalisiert wird, indem illegale Software zusammen mit legitimer Hardware über weit zugängliche Einzelhandelsplattformen angeboten wird. Die ESA bezeichnet diese Produkte als „Superfälschungen“, ein Begriff, den die USTR für hochwertige gefälschte Waren verwendet, die in großem Maßstab vertrieben werden.

Die Aufnahme in die Liste der Notorious Markets würde Anbernic nicht direkt mit rechtlichen Sanktionen belegen, aber verstärkte Durchsetzungsmaßnahmen gegen Piraterie fördern, das öffentliche Bewusstsein erhöhen und auf mögliche zukünftige Handelsuntersuchungen oder Einfuhrbeschränkungen unter den Bestimmungen des Abschnitts 301 hinweisen.

Diese Entwicklung unterstreicht die zunehmenden Spannungen im Emulationshardware-Markt. Traditionell hielten Hersteller und Vertreiber einen Abstand zur illegalen Verbreitung von ROMs, betonten legitime Emulator-Software und bestritten jedwede Beteiligung an rechtsverletzendem Inhalt. Doch das Aufkommen aggressiver Drittanbieter, die Geräte mit umfangreichen, nicht autorisierten Spielbibliotheken bewerben, hat diese Trennung verwischt.

Die ESA kritisiert große E-Commerce-Plattformen wie Amazon und eBay dafür, den weit verbreiteten Verkauf dieser rechtsverletzenden Produkte zu erlauben, und deutet an, dass eine Fokussierung auf Hardwarehersteller wie Anbernic möglicherweise fehlgeleitet ist. Gleichwohl spiegelt die Eingabe der ESA bei der USTR ihre Absicht wider, die breite Kommerzialisierung piratierter Spiele, ermöglicht durch Geräte wie die von Anbernic, einzudämmen.

Während sich die Emulations-Community und der Retro-Gaming-Markt weiterentwickeln, beleuchtet dieser Fall die anhaltenden Herausforderungen, legitime Hardware-Innovationen mit der Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten im digitalen Unterhaltungskontext in Einklang zu bringen.

ESA targets Anbernic emulation handhelds as “superfake” piracy enablers
ESA targets Anbernic emulation handhelds as “superfake” piracy enablers · Quelle ↗
Photo of Kyle Orland
Photo of Kyle Orland · Quelle ↗

Quellen und Originalberichte

Source: Ars Technica
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